Kirche und GEMA
Kirchen und Religionsgemeinschaften haben einen Rahmenvertrag mit der GEMA zur Musiknutzung in Gottesdiensten und bei Veranstaltungen in Kirchen.
Das bedeutet, dass Kirchengemeinden je nach Größe einen jährlichen Pauschalbetrag bezahlen. Damit sind Gottesdienste, Andachten und geistliche Veranstaltungen pauschal abgegolten. Darüber hinaus wird unterschieden zwischen:
Nicht meldepflichtige Veranstaltungen, die pauschal abgegolten sind:
- 1 Pfarr-/Gemeindefest jährlich
- 1 Kindergartenfest jährlich pro KiTa
- 1 adventliche Feier mit Tonträgermusik jährlich oder
- 1 adventliche Feier mit Livemusik, sofern die Ausübenden/Auftretenden nicht-gewerbliche Musiker sind
- 1 Seniorenveranstaltung mit Tonträgermusik monatlich
Meldepflichtige Veranstaltungen, die aber pauschal abgegolten sind:
a) Konzert mit ernster Musik, neuem geistlichem Liedgut und/oder Gospel
b) Mehrveranstaltung (z. B. zweites Gemeindefest, zweites Kita-Fest, etc.)
c) Veranstaltungen mit Unterhaltungsmusik, Jugendveranstaltungen, Bunte Abende u. ä., soweit nicht überwiegend mit Tanz verbunden und ohne Eintritt oder sonstigen Kostenbeitrag
Meldepflichtige Veranstaltungen, die seperat vergütet werden müssen:
- Konzert der Unterhaltungsmusik
- Gemeindefest mit überwiegend Tanz
- andere Tanzveranstaltungen
- Bühnenaufführungen mit Musik (z. B. Theateraufführungen)
- sonstige vergütungspflichtige Veranstaltungen
Generell gilt: Veranstaltungen, bei denen Eintritt genommen wird, sind grundsätzlich melde- und vergütungspflichtig.
Die Meldung erfolgt seit März 2024 ausschließlich über das Online-Portal der GEMA. Kirchengemeinden müssen sich dort selbstständig einen Account anlegen.
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Infos bei der GEMA