Deutsche Radio Philharmonie: „DRP Pur!” anl. 250 Jahre Ludwigskirche
Anlässlich der Feierlichkeiten zum 250-jährigen Jubiläum der Ludwigskirche Saarbrücken präsentiert die Deutsche Radio Philharmonie ein „DRP Pur!”-Konzert weiterlesen
Das bedeutet, dass Kirchengemeinden je nach Größe einen jährlichen Pauschalbetrag bezahlen. Damit sind Gottesdienste, Andachten und geistliche Veranstaltungen pauschal abgegolten. Darüber hinaus wird unterschieden zwischen:
Nicht meldepflichtige Veranstaltungen, die pauschal abgegolten sind:
- 1 Pfarr-/Gemeindefest jährlich
- 1 Kindergartenfest jährlich pro KiTa
- 1 adventliche Feier mit Tonträgermusik jährlich oder
- 1 adventliche Feier mit Livemusik, sofern die Ausübenden/Auftretenden nicht-gewerbliche Musiker sind
- 1 Seniorenveranstaltung mit Tonträgermusik monatlich
Meldepflichtige Veranstaltungen, die aber pauschal abgegolten sind:
a) Konzert mit ernster Musik, neuem geistlichem Liedgut und/oder Gospel
b) Mehrveranstaltung (z. B. zweites Gemeindefest, zweites Kita-Fest, etc.)
c) Veranstaltungen mit Unterhaltungsmusik, Jugendveranstaltungen, Bunte Abende u. ä., soweit nicht überwiegend mit Tanz verbunden und ohne Eintritt oder sonstigen Kostenbeitrag
Meldepflichtige Veranstaltungen, die seperat vergütet werden müssen:
- Konzert der Unterhaltungsmusik
- Gemeindefest mit überwiegend Tanz
- andere Tanzveranstaltungen
- Bühnenaufführungen mit Musik (z. B. Theateraufführungen)
- sonstige vergütungspflichtige Veranstaltungen
Generell gilt: Veranstaltungen, bei denen Eintritt genommen wird, sind grundsätzlich melde- und vergütungspflichtig.
Die Meldung erfolgt seit März 2024 ausschließlich über das Online-Portal der GEMA. Kirchengemeinden müssen sich dort selbstständig einen Account anlegen.
Sonderbedingungen für Weihnachtsmärkte
Infos bei der GEMA